Patienten die privat versichert sind, bekommen in der Regel von ihren Kassen die volle Leistung bezahlt.
Gesetzlich versicherte mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung bekommen die gesamten Kosten erstattet.
Gesetzlich Versicherte müssen meine Leistung je nach Leistungsart selbst bezahlen.
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